General Terms and Conditions
1. Definitionen
bytesatwork: bytes at work AG, Technoparkstrasse 7, 8406 Winterthur, Schweiz.
Kunde: eine juristische Person, die Produkte von bytesatwork kauft.
bytesatwork Produkt: ein bytesatwork Produkt, wie kundenspezifische Produkte, unsere eigenen Produkte mit den Bezeichnungen byteENGINE und byteDEVKITs oder Zubehör. Ausgenommen sind Software- und Hardware-Engineering.
Auftragsbestätigung: formelle schriftliche Bestätigung, die von bytesatwork für von einem Kunden bestellte Produkte versendet wird.
Preis: wie in der Auftragsbestätigung angegeben.
Produkt: wie in der Auftragsbestätigung beschrieben; kann bytesatwork Produkte und Drittprodukte umfassen.
Drittprodukte: Produkte, die keine bytesatwork Produkte sind.
Software: Computerbetriebssysteme, Anwendungen, Systemsoftware, Firmware oder Middleware.
2. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bytesatwork Produkte sowie für alle Erklärungen von bytesatwork in schriftlicher und mündlicher Form. Jede Änderung dieser Vereinbarung muss von bytesatwork schriftlich bestätigt werden. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen.
3. Vertragsschluss
Angebote von Produkten und Dienstleistungen von bytesatwork im Internet oder in Werbematerialien usw. sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Angebote sind nur während der darin angegebenen Frist und nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Ist keine Frist angegeben, beträgt diese 10 Tage. Der Kaufvertrag kommt durch fristgerechte Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
Kunden können Bestellungen über das Internet, per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle aufgeben. Mit der Bestellung unterbreitet der Kunde bytesatwork ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn bytesatwork die Annahme des Kaufvertrags ausdrücklich erklärt, z. B. durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, durch Versand der bestellten Produkte oder durch Bereitstellung zur Abholung. Kunden sollten die Auftragsbestätigung sorgfältig prüfen und bytesatwork unverzüglich schriftlich über etwaige Fehler informieren; andernfalls gelten die in der Auftragsbestätigung angegebenen Einzelheiten für diese Vereinbarung.
4. Abrufaufträge
Der Kunde kann einen Abrufauftrag erteilen, der mehrere Teillieferungen und festgelegte Abrufzeiträume umfasst. Abrufaufträge sind nur während des angegebenen Zeitraums gültig. Es gelten die folgenden Verpflichtungen:
- Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene Menge an Produkten innerhalb der anwendbaren Abrufzeiträume abzurufen.
- Wenn der Kunde den festgelegten Zeitraum verletzt, ist bytesatwork berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zu berechnen.
- Nach Ablauf einer Nachfrist von 6 Monaten behalten wir uns das Recht vor, Stornierungsgebühren bis maximal zum verbleibenden Auftragswert zu berechnen.
5. Open-Source-Software
Das Produkt kann Open-Source-Software enthalten. In diesem Fall gelten die jeweiligen Lizenzvereinbarungen. Diese Lizenzvereinbarungen werden zu einem integralen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird Software „wie besehen“ bereitgestellt, ohne jegliche Gewährleistungen, insbesondere ohne Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter.
6. Dienstleistungen
Sofern vereinbart, führt bytesatwork die Installation oder Einführung in das Produkt gegen eine separate Gebühr durch. Sofern nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
7. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und schliessen Abzüge jeglicher Art aus.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind zusätzliche Kosten wie Gebühren, Abgaben jeglicher Art, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung usw. nicht im Preis enthalten und vom Kunden zu tragen.
bytesatwork behält sich das Recht vor, Preise für Produkte und Dienstleistungen aufgrund erhöhter Kosten anzupassen, die nicht im Einflussbereich von bytesatwork liegen, wie insbesondere Kosten für Rohmaterialien und Komponenten, allgemeine Herstellungskosten, Wechselkurse, Versicherungs-, Fracht- oder Zollkosten.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Die an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und sämtlicher Zuschläge Eigentum von bytesatwork.
Im Falle einer Vorauszahlung kann bytesatwork Lieferungen von Produkten oder Dienstleistungen aussetzen, bis die vollständig geschuldete Zahlung eingegangen ist.
8. Zahlungsverzug, Rücktritt und Rückgabe
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle ausstehenden Beträge sofort fällig. In diesem Fall behält sich bytesatwork das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, eine pauschale Inkassogebühr von 5 % des Gesamtbetrags, mindestens jedoch CHF 100, zu berechnen und ausstehende Forderungen an externe Inkassounternehmen abzutreten.
Im Falle eines Verzugs oder einer Unmöglichkeit seitens bytesatwork ist der Kunde frühestens 90 Tage nach dem vereinbarten Datum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht aus, erstattet bytesatwork dem Kunden bereits geleistete Zahlungen. Der Kunde kann keine weiteren Ansprüche geltend machen.
bytesatwork ist berechtigt, Teillieferungen in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Produkte vorzunehmen.
Die Rückgabe von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen und nach Zustimmung von bytesatwork kann eine Rückgabe auf Kosten und Risiko des Kunden erfolgen.
9. Versand und Prüfung
Die Lieferung erfolgt durch Abholung durch den Kunden am Sitz oder Lager von bytesatwork oder durch Versand.
Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden. Lieferungen erfolgen nur bis zur Bordsteinkante. bytesatwork gibt Lieferzeiten nur als Richtwerte und ohne Gewähr an. Teillieferungen sind möglich.
Gelieferte Produkte müssen unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit geprüft werden. Sichtbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich gegenüber bytesatwork und dem Transportunternehmen gemeldet werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle Teile der Originalverpackung aufzubewahren.
Bei Lieferung durch ein Transportunternehmen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die äusserliche Unversehrtheit der Lieferung, sofern er keinen Vorbehalt anbringt.
10. Prüfung
Der Kunde muss das Produkt bei Erhalt prüfen. Treten bei dieser Prüfung sichtbare Mängel oder Abweichungen auf, muss der Kunde bytesatwork innerhalb von 7 Tagen schriftlich benachrichtigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Produkt als vom Kunden angenommen. Wenn bytesatwork der Rückgabe des Produkts zustimmt, muss sich das Produkt im Originalzustand mit Verpackung befinden, einschliesslich Rücksendeschein und Kaufnachweis. Die Rücksendekosten trägt der Kunde.
11. Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht von bytesatwork wird ausgeschlossen und durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
- bytesatwork byteENGINES und byteDEVKITs: zwei (2) Jahre Gewährleistung ab dem Datum des Versands an den Kunden oder der Abholung durch den Kunden.
- Zubehör, Drittprodukte: ein (1) Jahr Gewährleistung ab dem Datum des Versands an den Kunden oder der Abholung durch den Kunden.
- kundenspezifische Hardware-Produkte: zwei (2) Jahre Gewährleistung ab dem Datum des Versands an den Kunden oder der Abholung durch den Kunden, ausgenommen Prototypen und Pilotproduktionen.
bytesatwork verpflichtet sich, Produkte, die aufgrund von Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehlern mangelhaft oder unbrauchbar sind, innerhalb angemessener Frist zu reparieren oder zu ersetzen. Die Entscheidung über Reparatur oder Ersatz liegt bei bytesatwork. Es bestehen keine weiteren oder darüber hinausgehenden Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsfrist wird im Falle einer Reparatur oder eines Ersatzes nicht verlängert. Kosten und Risiko des Rücktransports trägt der Kunde.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch Naturereignisse, Feuchtigkeitsschäden, Stoss- oder Fallschäden, natürliche Abnutzung, Softwareprobleme, unsachgemässe Bedienung, Schäden durch äussere Einflüsse sowie Eingriffe in das Produkt oder Änderungen am Produkt ohne schriftliche Zustimmung von bytesatwork. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verbrauchs- und Betriebsmaterialien wie Batterien, Akkus usw.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Mängel nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber bytesatwork gemeldet werden.
Die Mängelrüge berechtigt den Kunden nicht, den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzubehalten.
12. Haftung
bytesatwork haftet unbeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen. Jede darüber hinausgehende Haftung, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, für direkte und indirekte Schäden, Folgeschäden, wie entgangene Einnahmen, mögliche Einsparungen, Vertragsstrafen usw., sowie für Schäden gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
13. Gewerbliche Schutzrechte
Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, Designrechte, Markenrechte, Rechte des geistigen Eigentums und Patentrechte, verbleiben bei bytesatwork oder Dritten. Der Kunde benötigt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von bytesatwork, bevor er technische Informationen an Dritte weitergibt.
14. Exportkontrolle
Produkte von bytesatwork können Technologie und Software enthalten, die den Exportkontrollgesetzen der Schweiz, der EU und der USA sowie den Gesetzen des Landes unterliegen, in das sie geliefert oder in dem sie verwendet werden. Der Kunde muss alle diese Gesetze einhalten. Produkte von bytesatwork dürfen ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Exportkontrollbehörden nicht an eingeschränkte und/oder mit einem Embargo belegte Endnutzer oder Länder verkauft, vermietet oder übertragen werden oder für einen Nutzer bestimmt sein, der an Massenvernichtungswaffen oder Genozid beteiligt ist. Der Kunde muss die jeweils aktuell geltenden Beschränkungen beachten. Der Kunde verpflichtet sich, nach besten Kräften sicherzustellen, dass der Zweck dieses Absatzes nicht durch Dritte weiter unten in der Handelskette, einschliesslich möglicher Wiederverkäufer, verletzt wird.
Jede Verletzung dieser Absätze stellt eine wesentliche Verletzung eines wesentlichen Bestandteils dieser Vereinbarung dar, die bytesatwork berechtigt, angemessene Rechtsbehelfe geltend zu machen, bis hin zur Kündigung dieser Vereinbarung.
15. Höhere Gewalt
bytesatwork haftet nicht für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, einschliesslich Lieferung oder Dienstleistung, die durch Umstände verursacht werden, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von bytesatwork liegen, und ist berechtigt, eine Verlängerung der Leistungsfrist zu verlangen. Beispiele hierfür sind Streiks, terroristische Handlungen, Krieg, Transport-, Lieferanten- oder Produktionsprobleme, Wechselkursschwankungen, staatliche oder behördliche Massnahmen und Naturkatastrophen.
16. Kündigung
bytesatwork kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn der Kunde:
- gegen Exportkontrollgesetze verstösst oder bytesatwork den Verdacht hat, dass der Kunde gegen Exportkontrollgesetze verstossen hat;
- nicht zahlt und die Zahlung nicht innerhalb von 2 Wochen eingegangen ist, obwohl bytesatwork den Kunden über diesen Verzug informiert und dem Kunden eine zusätzliche Zahlungsfrist gesetzt hat.
Jede Partei kann kündigen, wenn die andere Partei:
- eine wesentliche oder wiederholte Verletzung dieser Vereinbarung begeht und diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch die andere Partei behebt;
zahlungsunfähig wird oder nicht in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu bezahlen.
17. Sonstige Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist für seine eigene Wahl des Produkts und dessen Eignung für seinen Zweck verantwortlich.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und dem Willen der Vertragsparteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von bytesatwork. Abweichende zwingende Gerichtsstände nach Bundesrecht bleiben vorbehalten.
20. Änderungen
bytesatwork behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu aktualisieren; die Änderungen werden mit der Veröffentlichung einer aktualisierten Version auf der Website von bytesatwork unter www.bytesatwork.io wirksam. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmässig zu überprüfen.
